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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - L 6 VG 61/08   

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https://dejure.org/2009,17974
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - L 6 VG 61/08 (https://dejure.org/2009,17974)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.11.2009 - L 6 VG 61/08 (https://dejure.org/2009,17974)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. November 2009 - L 6 VG 61/08 (https://dejure.org/2009,17974)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) bei einer Verursaschung der Schädigung durch den Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - L 6 VG 61/08
    Im Gegensatz zu letzterem gilt aber nicht der auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichtete objektive Sorgfaltsmaßstab des § 276 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch, sondern ein individueller Sorgfaltsmaßstab, der auf die persönlichen Fähigkeiten des Opfers abstellt (BSG, Urteil vom 21.10.1998, B 9 VG 6/97 R m.w.N. = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VG 2/05 R

    Gewaltopferentschädigung - schwere Körperverletzung - Erblindung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - L 6 VG 61/08
    Eine Mitverursachung und damit Verursachung im Sinne der sozialrechtlichen Kausalitätslehre ist dann anzunehmen, wenn das Gewaltopfer im unmittelbaren, insbesondere zeitlich engen Zusammenhang mit dem eigentlichen schädigenden Tatgeschehen einen eigenen Beitrag zur Tat geleistet hat, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Angriff entfiele und wenn der Beitrag von seinem Gewicht her mit dem rechtswidrigen Verhalten des Angreifens vergleichbar ist (st. Rspr, vgl. BSG, Urteil vom 29.03.2007, B 9a VG 2/05 R = SozR 4-3800 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95

    Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - L 6 VG 61/08
    Zum einen kann bei einem Handgemenge, bei dem die Folgen von Körperverletzungen unvorhersehbar sind, kein enger Maßstab an den Vergleich der beiderseitigen Tatbeiträge geknüpft werden (BSG, Urteil vom 10.09.1997, 9 RVg 9/95 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).
  • BSG, 09.12.1998 - B 9 VG 8/97 R

    Gewalttat - Mitverursachung - leichtfertige Selbstgefährdung - Provokation -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - L 6 VG 61/08
    Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall des in dieser Vorschrift an zweiter Stelle genannten Versagungsgrundes der Unbilligkeit, der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (BSG, Urteil vom 09.12.1998, B 9 VG 8/97 R m.w.N. = SGb 1999, 300).
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